Ungewollt schwanger

Ungewollt schwanger zu sein, kann viele Gefühle hervorrufen wie Freude und Erwartung, aber auch Angst und Unsicherheit oder gar Verzweiflung. Die eigene Lebensplanung gerät ins Wanken.

Einer der ersten Schritte, der Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen wird, ist der Gang in eine der staatlich zugelassenen Beratungsstellen. Dort können Sie in einem ausführlichen Gespräch mit einer kompetenten Beraterin alle ihre Gedanken, Bedenken und Fragen zu der Schwangerschaft besprechen.

Sollten Sie sich für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch (SAB) entschieden haben, rufen Sie uns bitte an, NACHDEM Sie bei der Konfliktberatung waren. Wir finden dann gemeinsam einen zeitnahen Termin.
Unsere Praxis führt medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) durch. Diese sind bis zum Ende der 9. SSW (63. Tag) möglich. Die exakte Festlegung des Schwangerschaftsalters erfolgt durch eine Ultraschalluntersuchung.

Ablauf des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs:

Der medikamentöse SAB findet in zwei Schritten im Abstand von zwei Tagen statt:

  • Einnahme einer Tablette Mifegyne in der Praxis
  • Einnahme einer oder mehrerer Tabletten Misoprostol in der Praxis oder zu Hause (sog. „home-use“)

Den Termin für den ersten Schritt vereinbaren wir telefonisch. Sie werden gynäkologisch untersucht, einschließlich eines vaginalen Ultraschalls zur exakten Festlegung des Schwangerschaftsalters. Dann nehmen Sie die Tablette Mifegyne ein. Von dieser Tablette merken die meisten Frauen gar nichts, da die Wirkung im Verborgenen stattfindet: durch die Blockade der Progesteronwirkung (Progesteron ist das zentrale schwangerschaftserhaltende Hormon) wird die Schwangerschaft gestört und die Wirkung der Misoprostol-Tabletten zwei Tage später vorbereitet.
Wir gehen anschließend den Ablauf des zweiten Schritts gemeinsam durch. Wenn Sie sich für die Einnahme zu Hause entscheiden (sog. „home-use“), erhalten Sie ein Tütchen mit allen Medikamenten, die Sie brauchen. Wenn gewünscht, installieren wir gemeinsam die App „Medabb“ auf Ihrem Smartphone, die Sie beim Schwangerschaftsabbruch interaktiv begleitet. Diese App gibt es in mehreren Sprachen. Voraussetzung für den „home-use“ ist, dass Sie eine erwachsene Begleitperson haben, die an dem Tag bei Ihnen ist. Sie erhalten außerdem eine Notfallnummer, unter der Sie Herrn Dr. Bartnitzky jederzeit erreichen können.
Zum Schluss vereinbaren wir einen Termin für die obligatorische Nachkontrolle 10-14 Tage später, bei der sichergestellt wird, dass alles einwandfrei funktioniert hat.

Zur verabredeten Uhrzeit nehmen Sie prophylaktisch insgesamt drei Tabletten gegen Schmerzen und Übelkeit. Zuvor sollten Sie etwas gegessen haben. Eine halbe Stunde nach Einnahme der drei Tabletten nehmen Sie die Misoprostol-Tablette(n), welche Sie nicht sofort herunterschlucken, sondern zunächst für 20 Minuten in der Wangentasche wirken lassen, bevor Sie sie schlucken.

In den folgenden drei Stunden setzt üblicherweise eine vaginale Blutung ein, mit der dann auch die Fruchthöhle herauskommt. Die Blutung kann vorübergehend sehr stark sein, lässt aber, sobald die Fruchthöhle ausgestoßen ist, rasch nach und geht in eine menstruationsähnliche Blutung über, die dann, weiter schwächer werdend, noch ca. 1-2 Wochen anhält. Zur Vermeidung von Kreislaufproblemen sollten Sie den ganzen Tag über reichlich trinken. Für den Fall, dass Sie trotz der prophylaktisch genommenen Tabletten Schmerzen und/oder Übelkeit verspüren, enthält Ihr Medikamententütchen weitere Tabletten und Zäpfchen.

Bescheinigung der Konfliktberatungsstelle (WICHTIG: die Beratung muss mindestens 4 Tage vor dem SAB stattgefunden haben)
Kostenübernahmebescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse ODER den Betrag von 400 € (Bezahlung per ec-Karte oder bar)
Wenn Sie bereits bei Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin zur Schwangerschaftsfeststellung waren und dort Ihren Wunsch nach einem SAB geäußert haben, können Sie uns gerne eine entsprechende Überweisung mitbringen. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, das heißt, Sie können auch zu uns kommen, ohne vorher bei Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin gewesen zu sein.

Grundsätzlich muss ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes (d.h. ohne Indikation) selbst bezahlt werden. Die Kosten dafür betragen bei uns aktuell 400 € (ec-Karte oder bar). Haben Sie nachweislich ein geringes Einkommen, springt der Staat ein. Sie können bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahmebescheinigung erhalten. Aktuell liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 1.383 € monatlich. Für jedes unterhaltspflichtige Kind erhöht sich diese Grenze um 328 €. Wenn die Kosten für Ihre Unterkunft höher als 388 € liegen, ist eine weitere Aufstockung der Einkommensgrenze um maximal 388 € möglich.

Der medikamentöse SAB ist von Beginn an möglich (schon bei positivem Test ohne Nachweis im Ultraschall) bis spätestens zum 63. Tag ab der letzten Periode (d.h. wenn bereits die zweite Periode ausbleibt).

Die Erfolgsrate des medikamentösen SAB’s beträgt 98%. Das bedeutet, dass in 2% der Fälle eine Ausstoßung der Fruchthöhle nicht gelingt, so dass eine Ausschabung erforderlich wird.

Beratungsstellen finden Sie:

Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen finden Sie unter:

Seriöse und umfassende Informationen entnehmen Sie der Broschüre von „Profamilia“: